Service

Für unsere Kunden

Abrechnung und Kosten Osteopathische-Techniken

Die Osteopathischen Techniken sind nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen verzeichnet.

Insofern ist es nicht rechtens, Osteopathie bei Vorlage eines Kassenrezeptes über beispielsweise „Krankengymnastik“ zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Gesetzliche Kassen:

Der Patient tritt zunächst in Vorkasse (Bar oder EC) und rechnet im Anschluss selbst mit seiner jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, in welcher Höhe Ihre Krankenkasse erstattet und zu welchen Bedingungen sie dies tut.

Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten, d.h. Sie reichen die Quittung, die Sie von uns bekommen werden, mit der Verordnung bei Ihrer Kasse ein. Diese überweist, je nach Beteiligungshöhe, das Geld auf Ihr Konto.

Private Krankenversicherung und private Zusatzversicherung:

Einige private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif die Kosten für osteopathische Leistungen. Fragen Sie bei Ihrer PKV im Vorfeld schon mal nach!


Die Behandlungskosten können auch nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.

Unsere Partnerfirmen

Netzwerke, Kooperationen, Partnerschaften – für uns mehr als schöne Worte!

Seit unserer Gründung arbeiten wir mit kompetenten Partnern zusammen – mit Dienstleistern, Spezialisten und Vereinen.

Dabei pflegen wir ein faires, vertrauensvolles und langjähriges Miteinander – zum gegenseitigen Nutzen.

Die Vorteile ergeben sich auch für unsere Kunden, was zu einem schnelleren, innovativen und reibungslosen Therapieerfolg führt. 

 

Wir sagen Danke und freuen uns auf erfolgreiche Jahre zusammen.

Unsere Partnervereine